Seeforellen angeln in Oberbayern

Das Angeln in bayerischen Alpenseen ist schon ein wahrer Genuss. Bei Tiefen bis zu 200 Metern, den teils fjordähnlichen Buchten und großartigen Landschaften schlagen Anglerherzen höher. Aber hier herrschen halt eigene Angelbedingungen und Regeln.

Aktualisierte Bezirksfischereiverordnung für Oberbayern vom Januar 2020.
Im Oberbayerischen Amtsblatt werden regelmäßig alle 5 Jahre Bekanntmachungen über individuelle Anpassungen zur Fischerei in Oberbayern vorgenommen. Und jetzt ist es wieder soweit: Die Änderungen vom Januar 2020 betreffen, wie auch schon frühere Bekanntmachungen gezeigt haben, die Bereiche „Fangbeschränkungen nach Zeit“ und das „Nachtfischen“.

Seeforelle und Seesaibling

Die Schonzeit der Seeforelle ist bei geschlossenen und nichtgeschlossenen Gewässern vom 1. Oktober bis zum 15. Januar. In nichtgeschlossenen Seen ist die Schonzeit des Seesaiblings ebenso vom 1. Oktober bis zum 15. Januar. Auch für das Schonmaß der Seeforelle in geschlossenen Seen gibt es eine Sonderregelung. Es liegt bei 45 cm.

Gegenüber der letzten Bekanntmachung hat sich hier nichts verändert .

Hier zeigen sich Unterschiede, wenn man bedenkt, dass das generelle Schonmaß der Seeforelle in Bayern bei 60 cm liegt und die Schonzeit vom 1. Oktober bis einschließlich 15. März festgelegt ist. Der Seesaibling hingegen hat normalerweise die Schonzeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember.

Nachtfischen in Oberbayern

In folgenden Gewässern ist das Nachtfischen eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang und eine Stunde vor Sonnenaufgang verboten: Kochelsee, Walchensee, Starnberger See, Ammersee, Chiemsee, Tegernsee, Schliersee, Simssee, Waginger See und Staffelsee. Das Angeln auf Aal, Wels, Rutte und Krebs ist jedoch ganzjährig bis 24:00 Uhr erlaubt.

Die genannten Änderungen gelten ab dem 13. Februar 2020 für die nächsten 5 Jahre. Das Oberbayerische Amtsblatt zum Nachlesen findet ihr hier: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/amtliche_bekanntmachung/amtsblatt/index.html

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