Der Silberschatz im Alpensee. Die verschiedenen Schonzeiten für Seeforellen im Alpenraum.
Es gibt kaum einen Fisch der so unterschiedlich im Alpenraum geregelt ist, wie die Seeforelle. Generell ist die Schonzeit für die Seeforelle, wie für alle Forellen, zwischen dem 01. Oktober bis einschließlich 15. März (Regenbogenforelle vom 15.12. – 15.03.) festgelegt. Aber schon innerhalb Bayerns gibt es Sonderregelungen.
Im Amtsblatt von Oberbayern vom 12. Dezember 2019, mit Inkrafttreten zum 13. Februar 2020 und einer Geltungsdauer von 5 Jahren, ist zu lesen, dass die Schonzeit der Seeforelle auf den 15. Januar begrenzt wurde, gültig für die nächsten fünf Jahre. Somit darf in oberbayerischen Gewässern, sofern sie denn schon Saison haben, ab dem 16. Januar aktiv auf die Seeforelle geangelt werden. Oft beginnt die Angel-Saison bei Oberbayrischen Gewässern am 1.3., wir zum Beispiel am Ammersee oder am Walchensee. Da die Forellen im Donau-Einzugsgebiet Schon zeit bis zum 15. März haben, gilt diese Ausnahmeregelung nicht für die Seeforelle in Oberbayern.
Es gibt regelrechte Seeforellen-Nomaden, die schon Ende Dezember quer durch den Alpenraum der Seeforelle nachstellen – immer der Schonzeit im Heimatort voraus. So ist in manchen Bezirken Österreichs, wie beispielsweise in Tirol, die Schonzeit bis Ende Jänner festgelegt. In der Schweiz, z. B. im Kanton Zürich für die Seen Zürichsee, Greifensee und Pfäffikersee endet die Schonzeit schon am 25. Dezember. Da kann „Mann“ schon am ersten X-mas-Feiertag der Familie entfliehen und seinem Hobby nachstellen 😉
Lasst euch vor Ort über die Bestimmungen aufklären!
Denn nicht nur die Schonzeiten, auch die Schonmaße unterscheiden sich teilweise erheblich.