Der Silberschatz im Alpensee. Die verschiedenen Schonzeiten für Seeforellen im Alpenraum.

Es gibt kaum einen Fisch der so unterschiedlich im Alpenraum geregelt ist, wie die Seeforelle. Generell ist die Schonzeit für die Seeforelle, wie für alle Forellen, zwischen dem 01. Oktober bis einschließlich 28. Februar (Ausnahme: Regenbogenforellen vom 15.12. bis 15.04) festgelegt. Aber schon innerhalb Bayerns gibt es Sonderregelungen.
Im Amtsblatt von Oberbayern vom Januar 2015 ist zu lesen, dass die Schonzeit der Seeforelle auf den 15. Januar begrenzt wurde, gültig für die nächsten fünf Jahre. Somit darf in oberbayerischen Gewässern, wie z. B. den Ammersee, ab dem 16. Januar aktiv auf die Seeforelle geangelt werden. Und das bekommen die Ganzjahres-Angler am Beispiel des Oberbayrischen Ammersees auch deutlich zu spüren: „Ab dem 16. Januar geht’s hier richtig ab. Da der Ammersee einer der wenigen Gewässer weit und breit ist, an dem das ganze Jahr geangelt werden kann, kommen viele Angler im Frühjahr zu uns. Da ist was los hier am See. Und die besondere Regelung für die Seeforelle in Oberbayern fördert das noch!“ klagt a bissl der Hannes, der eigentlich die Ruhe seinem Stamm-See bevorzugt.
Es gibt regelrechte Seeforellen-Nomaden, die schon Ende Dezember quer durch den Alpenraum der Seeforelle nachstellen – immer der Schonzeit im Heimatort voraus. So ist in manchen Bezirken Österreichs, wie beispielsweise in Tirol, die Schonzeit bis Ende Jänner festgelegt. In der Schweiz, z. B. im Kanton Zürich für die Seen Zürichsee, Greifensee und Pfäffikersee endet die Schonzeit schon am 25. Dezember. Da kann „Mann“ schon am ersten X-mas-Feiertag der Familie entfliehen und seinem Hobby nachstellen 😉
Lasst euch vor Ort über die Bestimmungen aufklären!
Denn nicht nur die Schonzeiten, auch die Schonmaße unterscheiden sich teilweise erheblich.